Die Arbeiterkammer bekommt immer mehr Anfragen von Arbeitnehmern, die sich nach dem Wunsch ihrer Chefs gegen die Neue Grippe impfen lassen sollen. Laut AK darf ein Arbeitgeber das aber nicht verlangen.
Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Manche Chefs hätten laut Anfragen an die AK Angst vor vermehrten Krankenständen ihrer Mitarbeiter und schicken sie daher zum Impfen. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: Das darf der Arbeitgeber nicht, denn das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Das sei nicht erlaubt, betonen die AK-Juristen.
"Auch Impfaktionen in den Betrieben könnten den Druck der Unternehmer auf die Dienstnehmer erhöhen", sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Bacher. Nur in ganz speziellen Ausnahmefällen, etwa bei einer Pandemie, könne es sein, dass sich Personen in Schlüsselpositionen – etwa Primarärzte – impfen lassen müssen. (...)
Quelle: ORF.at