IVG - INITIATIVE FÜR VOLKSGESUNDHEIT
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Offener Brief an die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt


Interessengemeinschaft

Eltern für Impfaufklärung


Angelika Kögel-Schauz

Leharstraße 65 ½

86179 Augsburg

Fax 08 21 / 8 15 35 76

efi@augusta.de

www.efi-online.de





Frau

Bundesministerin

Ulla Schmidt, MdB

Bundesministerium für Gesundheit

und Soziale Sicherung

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Offener Brief an die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt

Wir protestieren gegen das Geheimhalten der gesetzlichen Meldedaten über Impfschäden seit über 3 Jahren!

Augsburg, 20.01.2004

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Deutschland verfügt über das nach unserer Information weltweit beste Meldesystem bzgl. Schäden nach Impfungen, da Hersteller, Ärzte und Heilpraktiker per Gesetz seit dem 01.01.2001 verpflichtet sind, Verdachtsfälle von Schäden nach Impfungen zu melden (IfSG § 6 Abs.1 Satz 3). Diese Daten liegen seit über 3 Jahren vor und werden nirgendwo veröffentlicht, obwohl dies laut IfSG (§ 4 Abs. 2 Satz 3 und 4) vorgeschrieben ist. Die Gesundheitsämter müssen gemäß IfSG § 11 Abs. 2 diese Daten unverzüglich an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weitergeben. Das PEI muss dann innerhalb einer Woche die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln. Beide Institute liegen im Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums.

Im Bundesgesundheitsblatt 4/2002 wurde lediglich eine Auswertung der ersten 9 ½ Monate der Meldedaten über Impfschäden veröffentlicht. Der Autor, Herr Dr. Hartmann aus dem Referat für Arzneimittelsicherheit beim PEI, erklärt bereits im Vorwort: „Dies weist darauf hin, dass die seit Anfang 2001 bestehende Meldeverpflichtung noch nicht allen Ärzten bekannt ist. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich, um die Meldefreudigkeit zu steigern und so belastbare Aussagen über Impfkomplikationen in der Diskussion um die Stärkung des Impfgedankens zu erhalten.“ In den ersten 9 ½ Monaten wurden 236 Verdachtsfälle gemeldet. Eine Hochrechnung auf das gesamte Jahr 2001 ergäbe knapp 300 Verdachtsfälle.

Bis zum Jahr 2000 wurden Impfschadensverdachtsfälle von den Ärzten spontan gemeldet. Eine gesetzliche Verpflichtung für Ärzte und Heilpraktiker gab es nicht. Deshalb wurde die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle auf 80-90% geschätzt. Trotzdem wurden in den Jahren 1999 und 2000 alleine nach der Hepatitis B-Impfung 270 bzw. 257 Meldungen an das PEI getätigt.


Im Mai 2003 drangen Informationen über 5 Todesfälle nach der Anwendung von 6fach Impfstoffen bei Babys und Kleinkindern an die Öffentlichkeit. Diese Kinder waren innerhalb von 24 Stunden nach der Impfung gestorben und vor der Impfung völlig gesund. Die breite und äußerst kritische Diskussion in der Öffentlichkeit veranlasste die zuständige oberste Bundes­behörde in der Zeitschrift Kinder- und Jugendarzt 8/2003 weitere Todesfälle nach 6fach Impfungen zuzugeben. Seit der Zulassung der 6fach Impfstoffe am 23.10.2000 waren bis zum 15.06.2003 insgesamt 16 Todesfälle gemeldet worden. In der Kurzauswer­tung im Bundesgesundheitsblatt war innerhalb der ersten 9 Monate lediglich ein Todesfall gemeldet worden.

Hierdurch wird ganz offensichtlich, dass das neue gesetzliche Meldesystem zum Zeitpunkt der einzigen Veröffentlichung weder bekannt noch etabliert war. Die Daten sind daher völlig unbrauchbar, weil mit einer immensen Dunkelziffer gerechnet werden muss.

Unserem Verein liegen zahlreiche Anfragen von Ärzten und Heilpraktikern, die seit Jahren Impfschadensmeldungen laut IfSG tätigen, vor, was mit ihren Meldungen bei den zuständigen Behörden passiere. Trotz etlicher Anfragen unsererseits beim PEI und RKI gab es seither keine Angaben zu den Meldedaten oder Veröffentlichungen. U. a. wurde im Juli 2003 die Veröffentlichung der Daten innerhalb der nächsten Wochen zugesichert. Das ist nicht geschehen.

In den USA existiert ein Spontanerfassungssystem (VAERS) für Impfschäden. Die Rohdaten (www.vaers.org) und Auswertungen (www.cdc.gov/mmwr) stehen über das Internet allgemein und zeitnah zur Verfügung.

Das RKI stellt die Auswertungen und Rohdaten von Infektionskrankheiten im Internet zeitnah und allgemein zur Verfügung. Warum werden hier die Meldedaten der Impfschäden nicht ebenfalls veröffentlicht? Die Logistik ist ja offensichtlich vorhanden.

Der Verdacht liegt nahe, dass die mittlerweile vorhandenen Meldedaten eben nicht geeignet sind, „den Impfgedanken zu stärken“. Wir gehen davon aus, dass nach Veröffentlichung der Meldedaten viele Menschen nicht mehr impfen würden bzw. sich und ihre Kinder nicht mehr impfen lassen würden.

In dieser Situation können Eltern die Verantwortung für die Zustimmung zu einer Impfung aufgrund mangelnder Daten zur Risikoabschätzung nicht übernehmen. Ärzte und Heilpraktiker sind mangels Daten nicht in der Lage eine korrekte Impfaufklärung und ‑beratung zu leisten. Nach einer Impfung Geschädigte sind mangels Daten nicht in der Lage Ihre Ansprüche auf eine Entschädigung gemäß IfSG vor Gericht geltend zu machen.

Der fälschlicherweise als Impfmüdigkeit bezeichnete Rückgang der Impfungen liegt an den immer mehr bekannt werdenden Zusammenhängen. Wie ungeheuerlich muss das, was es hier totzuschweigen gibt, sein. Wären doch Daten, die diese Bedenken zerstreuen könnten, aus der Sicht Ihres Ministeriums sehr förderlich, um die Impfraten zu erhöhen. Das war ja auch ursprünglich die Absicht der Einführung dieser Meldepflicht. Der Schuss ist wohl so nach hinten losgegangen, dass jetzt als letzte Rettung das Vertuschen und Totschweigen bleibt?

Sehr geehrte Frau Schmidt, wir fordern Sie als zuständige Ministerin hiermit auf, der Öffentlichkeit unverzüglich die vorliegenden Daten über Impfschäden in vollem Umfang zugänglich zu machen, sowie in Zukunft den zeitnahen Zugriff darauf zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kögel-Schauz

EFI – Eltern für Impfaufklärung



Die Eingangsbestätigung hier: